Wenn Sie ein Jahr auf die Staatsbürgerschaft warten, ist es sinnvoll, den Verwaltungsstreitweg zu beschreiten?
Nach Inkrafttreten des neuen Verfahrens zur Beantragung der spanischen Staatsbürgerschaft durch Wohnsitz am 15. Oktober 2015 sieht die Regelung dieses neuen Verfahrens eine maximale Bearbeitungszeit von einem Jahr vor, die in den meisten Fällen nicht eingehalten wird.
Es ergibt sich aus Artikel 11.3 des RD1004/2015: „Das Verfahren muss innerhalb eines Jahres seit Eingang des Antrags bei der Generaldirektion der Register und des Notariats bearbeitet und benachrichtigt werden. Ist dieser genannte Zeitraum abgelaufen, ohne dass ein ausdrücklicher Beschluss ergangen ist, werden die Anträge der Beteiligten als abgelehnt angesehen.“
Ein Jahr ist vergangen, seit ich den Antrag gestellt habe und keine Antwort erhalten habe. Was soll ich tun?
In diesem Fall sollten Sie die Möglichkeit zweier Optionen in Betracht ziehen:
1. Warten Sie weiterhin auf die Bearbeitung des Antrags, die erfolgen muss.
2. Erheben Sie eine verwaltungsgerichtliche Klage vor dem Nationalen Gerichtshof mit anwaltlicher und gerichtlicher Vertretung. Unsere Erfahrung zeigt, dass solche Klagen in der Regel zugunsten des Antragstellers entschieden werden.
Es ist entscheidend sicherzustellen, dass Ihr Antrag keine Mängel aufweist und alle erforderlichen Anforderungen erfüllt sind, damit er genehmigt wird. Wir bieten an, Ihre Unterlagen zu überprüfen.
Zusammenfassend müssen folgende Anforderungen erfüllt sein, um einen Verwaltungsstreitweg einzuleiten:
- Ein Jahr muss seit der Antragstellung auf die Staatsbürgerschaft vergangen sein, und Sie haben keine Antwort erhalten.
- Die Einreichung des Antrags muss nach dem 15. Oktober 2015 erfolgt sein.
- Es ist äußerst wichtig, dass der Antrag keine Mängel aufweist.
Mit all dem haben Sie eine hohe Wahrscheinlichkeit, eine verwaltungsgerichtliche Klage vor dem Nationalen Gerichtshof einzulegen, die zu einer positiven Entscheidung führt und Ihnen die spanische Staatsbürgerschaft schneller gewährt als durch bloßes Warten.