Sicherlich ist das Beenden einer Beziehung immer schwierig. Diese Situation wird jedoch noch komplizierter, wenn wir unsere gewohnte Wohnung verlassen müssen.
Es scheint, dass mit dem Urteil des Berufungsgerichts von Cádiz eine ernsthafte Möglichkeit besteht, den Besitz dessen zurückzugewinnen, was zuvor unsere gewohnte Wohnung war, wenn dein Ex-Partner mit einer anderen Person in dieser Wohnung lebt.
Ursprünglich gab es ein Scheidungsurteil aus dem Jahr 2018, in dem der Mutter die gewohnte Wohnung zugesprochen wurde, bis die Kinder wirtschaftlich unabhängig sind.
Später zog die Dame mit ihrem aktuellen Partner in die Wohnung, die Gegenstand des Urteils war. Es wurde offensichtlich, dass ihr neuer Partner nicht nur vorübergehend dort lebte, sondern dauerhaft.
Infolgedessen musste der Vater gemäß dem Urteil von 2018 weiterhin die Hälfte des Hypothekendarlehens für das Anwesen bezahlen.
Tatsächlich reichte er eine Klage auf Änderung der Vereinbarung ein und beantragte das Nutzungsrecht der Wohnung, was jedoch abgelehnt wurde. In der Berufung wurde dem Herrn recht gegeben.
Aus all diesen Gründen verliert die Wohnung ihren Charakter als Familienwohnung und als Nutzungsrecht des Ehepartners. Auf diese Weise öffnet sich aufgrund der bereits bestehenden Rechtsprechung die Möglichkeit für jeden Elternteil, das Eigentum zurückzuerlangen oder zumindest nicht wie bei einem Familienbesitz belastet zu sein.
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