Wenn Sie zwischen 2006 und 2013 ein Fahrzeug gekauft haben, können Sie einen Prozentsatz des von Ihnen gezahlten Preises für Ihr Auto zurückerhalten.
Worum handelt es sich beim bekannten „Autokartell“?
Im Jahr 2013 stellte die CNMC fest, dass eine Gruppe von Autoherstellern ein „Kartell“ gebildet hatte, um sensible und vertrauliche Informationen auszutauschen. Als Ergebnis verhängte die Nationale Kommission für Märkte und Wettbewerb (CNMC) im Jahr 2015 mehrere Strafen gegen sie wegen Praktiken zur Kontrolle des Marktes für die Verteilung von Fahrzeugen, die gegen den Wettbewerb verstoßen haben.
Vor einigen Tagen bestätigte das Verwaltungsgericht des Obersten Gerichtshofs (Sala de lo Contencioso-Administrativo del Tribunal Supremo) diese Strafen, nachdem die Nationale Gerichtsbarkeit (Audiencia Nacional) alle Einsprüche der Hersteller gegen die Geldbußen der CNMC abgelehnt hatte.
Kann ich eine Entschädigung fordern?
Wenn Sie zwischen 2006 und 2013 ein Fahrzeug erworben haben, sei es durch Kauf, Leasing oder Miete, und es gehört zu den 20 betroffenen Marken, können Sie eine Entschädigung fordern! Tatsächlich kann dies jeder Käufer tun, unabhängig davon, ob es sich um ein Unternehmen, einen Selbstständigen oder einen Privatkunden handelt.
Welche Marken sind betroffen?
Alfa Romeo, Audi, BMW, Chevrolet, Chrysler, Citroën, Dacia, Dodge, Fiat, Ford, General Motors, Honda, Hyundai, Jeep, Kia, Lancia, Land Rover, Lexus, Mercedes Benz, Mini, Mitsubishi, Nissan, Opel, Peugeot, Porsche, Renault, Saab, Seat, Skoda, Smart, Volkswagen, Toyota, Volvo.
Welchen Betrag kann ich zurückerhalten?
Die konkrete Höhe der Entschädigung hängt vom jeweiligen Fahrzeug ab, aber es wird geschätzt, dass Entschädigungen von zwischen 10% und 15% des Kaufpreises möglich sind.
Welche Unterlagen benötige ich für die Forderung?
- Zulassungsschein und Fahrzeugschein.
- Kaufrechnung oder Police in Bezug auf Leasing oder Miete bei einer Finanzinstitution.
- Sachverständigengutachten.