Es ist wichtig zu betonen, dass minderjährige Kinder das Recht haben, sich mit ihren Halbgeschwistern zu verbinden.
Auch wenn die Familie aufgelöst wird. Wenn es Konflikte zwischen den Minderjährigen und ihren Eltern gibt, wurde das Recht der Kinder anerkannt, Zeit miteinander zu verbringen, unabhängig von der Anwesenheit von Eltern, die Unbehagen verursachen könnten.
Als Ergebnis eines kürzlich gefällten Urteils des Provinzgerichts von Barcelona wurde ein Besuchsregime außerhalb des elterlichen Hauses, ohne die Anwesenheit der Mutter des Halbgeschwisters, festgelegt. Dies basierte auf dem psychischen Unbehagen, das die Dame dem Kind verursachte.
Ebenso bildet die psychische Misshandlung die Grundlage dieses Urteils. Tatsächlich brach der Minderjährige den Kontakt mit seiner Halbgeschwester ab, als er sich weigerte, das Haus seines Elternteils zu besuchen. All dies, nachdem er die psychische Misshandlung angezeigt hatte, die der Partner seines Vaters an ihm ausübte.
Um ein solches Urteil zu erhalten, ist es entscheidend, dass der Minderjährige klar und eindeutig die Gründe ausdrückt, warum er keinen Kontakt zur Mutter seiner Halbschwester wünscht.
Ebenso verdeutlichte der psychosoziale Bericht, in dem die Aussagen und der spezielle Zustand des Kindes festgehalten sind, dass das Kind sich unsicher bei seinem Vater und dessen Partner fühlte. Beide äußerten offene Kritik an seiner Mutter, was sich negativ auf seinen emotionalen Zustand auswirkte.
Ein weiterer Punkt, der in dem Urteil hervorgehoben wird, ist das Desinteresse des Vaters. Wie aus dem Urteil hervorgeht, hat der Elternteil trotz eines umfassenden und flexiblen Besuchsregimes nichts unternommen, um dieses umzusetzen. Nach Ansicht des Richters zeigte dieses Verhalten trotz der Bemühungen des Minderjährigen, seine Halbschwester zu sehen, ein mangelndes Interesse.
Mit dem Ziel, die emotionale Stabilität beider Minderjähriger zu gewährleisten und unter Berücksichtigung all dessen, was zuvor dargelegt wurde, wurde im Urteil ein Besuchsregime von 9 Stunden an zwei Samstagen im Monat außerhalb des elterlichen Hauses und ohne die Anwesenheit des Partners festgelegt.
Darüber hinaus wurde ein Regime für Anrufe oder Videotelefonate festgelegt, die dreimal pro Woche zwischen dem Ende der Schulzeit und 21:00 Uhr stattfinden.
Schließlich entschied das Gericht, dass, falls die Besuche in der festgelegten Form nicht stattfinden könnten, sie sich an einem Treffpunkt treffen würden, bis der Minderjährige 18 Jahre und seine Halbschwester 8 Jahre alt ist. Ab diesem Zeitpunkt können diese Besuche ohne die Anwesenheit der Eltern oder eines Treffpunktes stattfinden.