In unseren Artikeln zum Immobilienrecht werden wir über das neue Tiergesetz sprechen. Nun, in diesem Gesetz wird nichts über die Haltung von Tieren in Mietwohnungen gesagt; das Verbot würde im Mietvertrag geregelt.
Unter dem alten Gesetz galten Haustiere als „Eigentum“. Aufgrund der Verabschiedung des Gesetzes 17/2021 gelten sie nun als „fähige Lebewesen mit Sensibilität“.
Aufgrund dieser neuen Regelung könnten viele denken, dass Haustiere Teil der Familie sind. Daher können sie ohne Probleme in die Mietwohnung einziehen.
Allerdings müssen wir uns auf das Gesetz über städtische Mietverhältnisse (LAU) beziehen, das, wenn es nichts verbietet, besagt: „Verträge unterliegen den Abkommen, Klauseln und Bedingungen, die vom Willen der Parteien festgelegt werden“.
Aufgrund der Änderung des Gesetzes 17/2021 wurden das Zivilgesetzbuch, die Zivilprozessordnung (LEC) und das Wohnungseigentumsgesetz (LH) geändert, aber nicht das LAU. Daher wird in Bezug auf die Situation von Haustieren in Mietwohnungen nichts gesagt.
Daher müssen wir uns an das halten, was die Parteien im Mietvertrag festgelegt haben. Es ist tatsächlich völlig legal, ein Verbot oder eine Erlaubnis in Bezug auf Haustiere festzulegen.
Schließlich kann der Mieter, wenn der Vertrag keine Verbote vorsieht, Haustiere in der Wohnung haben.
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