Viele von Ihnen fragen uns, ob die Zahlungsplattform BIZUM für die Bezahlung von Steuern und lokalen Abgaben geeignet ist.
Ohne in die Gesetzgebung im Steuerbereich einzutreten, insbesondere in das Gesetz 58/2003 vom 17. Dezember, das allgemein als Allgemeines Steuergesetz (LGT 2003) bekannt ist, ist klar, dass der Gesetzgeber auf die Verwendung neuer Technologien setzt, um mit den öffentlichen Verwaltungen zu kommunizieren.
Da BIZUM ein Zahlungsdienstleister (PSP) ist und BIZUM funktioniert, indem es ein Bankkonto mit unserem Mobiltelefon verknüpft, war es nur eine Frage der Zeit, bis wir dieses System nutzen konnten, um Zahlungen an die öffentlichen Verwaltungen zu leisten.
Dies alles begann im Oktober 2021, als die Steuerbehörde von Katalonien einen neuen Zahlungskanal über BIZUM für die Bezahlung unserer Abgaben einführte. Außerdem hat SUMA Gestión Tributaria in unserer Provinz Alicante ebenfalls BIZUM als Zahlungsmethode eingeführt.
Daher ist es angesichts der Tatsache, dass die Verwendung von BIZUM der Bezahlung per Überweisung oder Kreditkarte an einem POS-Terminal entspricht, nur eine Frage der Zeit, bis sich die übrigen öffentlichen Verwaltungen dieser Technologie anpassen und es ermöglichen, Steuern und Abgaben über BIZUM zu bezahlen. Dies wird uns die Zahlung erheblich erleichtern und uns Zeit und die mit herkömmlichen Zahlungsmethoden verbundenen Probleme ersparen.