Viele unserer Kunden, insbesondere Ausländer, fragen sich, wann sie die berühmte Modell 720 einreichen müssen.
Um dieses Modell der Agencia Tributaria zeitlich einzuordnen, können wir sagen, dass es relativ modern ist, da es im Jahr 2013 eingeführt wurde. Es wird als „Informationsangabe über Vermögenswerte und Rechte im Ausland“ bezeichnet.
Wir müssen beachten, dass mit diesem Modell hohe Strafen verbunden sind, wenn es nicht eingereicht oder verspätet eingereicht wird.
Was seinen Zweck betrifft, so dient es der Verhinderung von Kapitalflucht, und die Frist für die Einreichung beträgt drei Monate, vom 1. Januar bis zum 31. März.
Wer das Modell 720 einreichen muss, sind „jede Person, die Inhaber, Bevollmächtigter, Vertreter, Begünstigter oder Verfügungsbefugter von Konten im Ausland ist“. Darüber hinaus muss gemäß dem Gesetz 58/2003 in seinem Artikel 35.4 „eine natürliche oder juristische Person das Modell 720 einreichen, wenn der Gesamtbetrag ihres außerhalb Spaniens liegenden Vermögens 50.000 € übersteigt“.
Unter dem Gesamtbetrag ihres außerhalb Spaniens liegenden Vermögens versteht man die Summe der folgenden drei Punkte:
- Bankkonto bei einer ausländischen Bank.
- Rechte, Werte, Einkünfte oder Versicherungen bei ausländischen Einrichtungen.
- Immobilien außerhalb des spanischen Hoheitsgebiets.
Es ist wichtig zu wissen, dass Sie das Modell 720 nicht erneut einreichen müssen, es sei denn, Sie:
- ein Bankkonto schließen.
- den Wert Ihrer Vermögenswerte um mehr als 20.000 € erhöhen.
Was die Einreichung des Modells 720 betrifft, so kann diese elektronisch mit digitaler Signatur erfolgen.
Wenn Sie Hilfe oder Beratung zu diesem Thema benötigen, um eine ordnungsgemäße Einreichung sicherzustellen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.